Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.09.2024
Sonstiges
08.09.2022
Sonstiges
18.12.2020
Eröffnungen
15.12.2020
Eröffnungen
27.07.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
16.06.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
16.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
25.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.03.2011 bis zum 31.12.2011
04.07.2011
Neueintragungen